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Elektrostimulation in der Paraplegiologie zur Verbesserung der Gehfähigkeit
Beschluss vom 04.06.2025; gültig ab 01.07.2025
Aufgrund der wenig robusten Datenlage empfiehlt die Medizinaltarif-Kommission UVG keine reguläre Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für die funktionelle Elektrostimulation (FES) als ergänzende Massnahme zur Verbesserung bzw. Aufrechterhaltung der Gehfähigkeit bei Menschen mit inkompletter Paraplegie in der häuslichen Behandlung. Einzelfall-entscheidungen sind entsprechend der unten definierten Voraussetzungen vorzunehmen.
Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.
Anhang 1: Verlaufsdokumentation