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Mutationen im Leistungskatalog des Zahnarzttarifs UV/IV/MV per 1. Januar 2024

Mutationen im Leistungskatalog des Zahnarzttarifs UV/IV/MV per 1. Januar 2024

Die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) und die SSO konnten bekanntlich betreffend die umstrittene Tarifziffer 4.0300 «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» sowie den Materialzuschlag für Implantate keine einvernehmliche Lösung finden. Folglich hat die Medizinaltarifkommission UVG (MTK) – zusammen mit der Militär- und Invalidenversicherung – den Anhang 4 («Vereinbarung zur Tarifnomenklatur des Tarifvertrags für zahnärztliche Leistungen») des Tarifvertrags vom 3. Mai 2017 und somit den Leistungskatalog UV/IV/MV mit Wirkung per Ende 2023 gekündigt. Der Tarif-Vertrag UV/MV/IV selbst ist von dieser Kündigung nicht betroffen.

Seit Anfang 2023 sind die Tarifdelegationen von MTK und SSO in Verhandlungen und erarbeiten einen «Leistungskatalog 2024».

Diese Arbeiten sind so weit fortgeschritten, dass dieser voraussichtlich im Herbst 2024 in Kraft gesetzt werden kann.

 

Ab dem 1. Januar 2024 treten im aktuell gültigen Zahnarzttarif UV/IV/MV die folgenden Änderungen in Kraft:

  • Die Tarifziffer 4.0300 «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» wird von den Versicherern nach UV/MV/IV nicht mehr vergütet.
  • Der Materialzuschlag auf Implantate (Text in Kapitelbeschreibung 05.04, Implantate) wird von den Versicherern nach UV/MV/IV nicht mehr vergütet.

 


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