Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt im Zahnarzttarif (SSO 222) der gesamte administrative Verkehr elektronisch. Dies gilt für alle Leistungen im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV).
Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt im Zahnarzttarif (SSO 222) der gesamte administrative Verkehr elektronisch. Dies gilt für alle Leistungen im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV).