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13. September 2018 |
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Sehr geehrte Damen und Herren
Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie) Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt die Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für operative Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie), entsprechend der im Anhang 1 definierten Voraussetzungen. Der Beschluss gilt ab 01.07.2018. Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen. Link zum Beschluss: Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie)
Freundliche Grüsse Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)
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Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) Postfach 4358 |
+41 41 419 5811 |