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Sehr geehrte Damen und Herren


  

Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie)

Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt die Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für operative Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie), entsprechend der im Anhang 1 definierten Voraussetzungen.

Der Beschluss gilt ab 01.07.2018.

Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.

 

Link zum Beschluss: Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie)

 

 

  


Freundliche Grüsse

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) 

 


Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)

Postfach 4358
6002 Luzern

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