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20. Dezember 2024 |
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Neuer MTK-BeschlussSehr geehrte MTK-Newsletter-Abonnenten Wir informieren Sie, dass die MTK einen neuen Beschluss betreffend die «Elektrostimulation als singuläre Massnahme zur Dekubitusprophylaxe und Dekubitusbehandlung bei Personen mit Rückenmarksverletzungen» gefasst hat. Diese Empfehlung tritt am 1.1.2025 in Kraft. Link: zum Beschluss Freundliche Grüsse Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) |
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Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) Postfach 4358 |
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