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Neuer MTK-Beschluss

Sehr geehrte MTK-Newsletter-Abonnenten


Wir informieren Sie, dass die MTK einen neuen Beschluss betreffend die «Elektrostimulation als singuläre Massnahme zur Dekubitusprophylaxe und Dekubitusbehandlung bei Personen mit Rückenmarksverletzungen» gefasst hat.

Diese Empfehlung tritt am 1.1.2025 in Kraft.

Link: zum Beschluss


Freundliche Grüsse

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) 


Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)

Postfach 4358
6002 Luzern

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