Hörgeräte-Tarif
Tarifcode 329
Änderungen am Vertrag von der Version 2010 auf die Version 2013:
- Zwei statt drei medizinische Indikationsstufen, mit spezifischen Anforderungen pro Stufe
- Die ZMT führt keine Hörgeräteliste mehr
- Die ZMT anerkennt nur homologierte Hörgeräte gemäss METAS-Liste
- Separate Verrechnung der akustischen Ankopplung
- Neue Vergütung der Noiser- und CROS / Bi-CROS-Versorgung
- Neuerungen bezüglich Reparaturen
- Neue Tarifziffern
VHS - wird zu Hörsystemakustik Schweiz ab 01.01.2019
Leitfaden zur ohrenärztlichen Verordnung
Zugelassene Vertragslieferanten
Liste der zugelassenen Akustikergeschäfte (03.12.2020)
Homologierte Hörgeräte
Liste der homologierten Hörgeräte (Website der AHV-IV)
Sonder-Hörgeräteversorgung
"Liste der knochenverankerten und implantierten Hörhilfen" und Formular "Rechnung Hörgeräteversorgung" (Preise und Dienstleistungen) (Website der AHV-IV)
Hörgeräte-Abgabe an Versicherte der Unfall- und Militärversicherung
Die Unfallversicherer (UVG) und die Militärversicherung (MVG) haben sich über den Tarifvertrag mit den beiden Akustiker-Verbänden AKUSTIKA und VHS verständigt, dass UVG- und MVG-Versicherten Hörgerätesysteme nur durch Vertragslieferanten abgegeben werden dürfen.
Apotheken befinden sich nicht auf der Liste der zugelassenen Lieferanten.
Die Vergütungs-Regelung der Invalidenversicherung ist für die Unfallversicherer und die Militärversicherung nicht gültig.
Bis der zuständige Kostenträger bestimmt ist, darf keine Versorgung vorgenommen werden. Wegen den unterschiedlichen Vergütungssystemen zwischen UVG/MVG und IVG, ist keine Vorleistung seitens der Krankenversicherung nach ATSG Art. 70, Abs. 2, lit. a möglich.