Sanitätstransporte Kanton Aargau


Anwendung

Bitte beachten Sie, dass IVR-anerkannte Rettungsdienste einen Taxpunktwert von CHF 1.00 verrechnen dürfen, während nicht-IVR-anerkannte Rettungsdienste einen Taxpunktwert von CHF 0.80 in Rechnung stellen können.

Tarif gültig ab 01.05.2019

Dem Tarifvertrag beigetretene Rettungsdienste

Grundlagen