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Sehr geehrte Damen und Herren


Qualitätsvertrag zwischen der MTK und H+ tritt in Kraft

Am 22. Mai 2024 genehmigte der Bundesrat den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG im Spitalbereich zwischen H+ und den Krankenversichererverbänden curafutura und santésuisse. Mit dieser Genehmigung tritt somit zeitgleich der identische Qualitätsvertrag betreffend der Qualitätsentwicklung analog Art. 58a KVG zwischen der MTK, der Invalidenversicherung (IV) sowie der Militärversicherung (MV) und H+ in Kraft.

Abrufbar ist der Vertrag und weitere Informationen unter https://www.mtk-ctm.ch/de/tarife/swissdrg-st-reha-tarpsy-stationaere-tarife / Grundlagen / Qualitätsvertrag analog Art. 58a KVG

Für Fragen zum Qualitätsvertrag analog Art. 58a KVG wenden Sie sich bitte an Michel König, ZMT, michel.koenig@zmt.ch, 041 419 61 18.


Freundliche Grüsse

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) 

 

 


Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)

Postfach 4358
6002 Luzern

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