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13. November 2017 |
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Sehr geehrte Damen und Herren Rechnungsstellung bei Verlegungen unter SwissDRG Die Beschreibung von medizinisch nicht notwendigen Verlegungen von einem Nicht-Universitätsspital in ein Nicht-Universitätsspital wurde neu gegliedert und das empfohlene Vorgehen angepasst (Kapitel 2.3). Bei Fragen zu konkreten Einzelfällen steht Ihnen der/die zuständige Mitarbeiter/in des Bereichs stationäre Tarife gerne zur Verfügung. Rechnungsstellung bei Verlegung unter SwissDRG
Freundliche Grüsse Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)
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Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) Postfach 4358 |
+41 41 419 5811 |