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Neuer MTK-Beschluss

Sehr geehrte MTK-Newsletter-Abonnenten


Wir informieren Sie, dass die MTK einen neuen Beschluss betreffend die «Neuromuskuläre Elektrostimulation (NMES) als ergänzende Massnahme zur Verbesserung der spastischen Bewegungsstörung bei Menschen mit Querschnittsläsionen in der häuslichen Behandlung» gefasst hat.

Diese Empfehlung trat am 1.7.2025 in Kraft.

Link: zum Beschluss

 

Wir informieren Sie, dass die MTK einen neuen Beschluss betreffend die «Funktionelle Elektrostimulation (FES) als ergänzende Massnahme zur Verbesserung bzw. Aufrechterhaltung der Gehfähigkeit bei Menschen mit inkompletter Paraplegie in der häuslichen Behandlung» gefasst hat.

Diese Empfehlung trat am 1.7.2025 in Kraft.

Link: zum Beschluss


Freundliche Grüsse

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) 


Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)

Postfach 4358
6002 Luzern

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