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Sehr geehrte Damen und Herren


Spitex-Tarif

Für die Abrechnung von Leistungen bei Versicherten mit Hilflosenentschädigung UVG wurde in der Spitex-Tarifstruktur eine neue Abzugsposition geschaffen. Diese kann bereits angewendet werden und ist per 1. Januar 2024 obligatorisch. Im Faktenblatt sind alle Informationen einsehbar.   


Freundliche Grüsse

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) 

 


Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)

Postfach 4358
6002 Luzern

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