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Sehr geehrte Damen und Herren


Vergütungsanpassung im Tarif für Luftrettungen mittels Helikopter

Die Tarifkommission Luftrettung hat an der Sitzung vom 08.02.2023 die Kerosinkosten und Vergütung gemäss Anhang 2 überprüft. Aufgrund der steigenden Kerosin-Kosten wurde der Tarif per 01.03.2023 angepasst. Betroffen sind die Tarifziffern LR.9552, LR.9557, LR.9551 und LR.9556.

Den aktualisierten Tarif finden Sie unter dem folgendem Link: Tarif für Luftrettungen mittels Helikopter


Freundliche Grüsse

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) 


Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)

Postfach 4358
6002 Luzern

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