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24. Februar 2023 |
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Sie erhalten unseren neuesten NewsletterSehr geehrte Damen und Herren Vergütungsanpassung im Tarif für Luftrettungen mittels Helikopter Die Tarifkommission Luftrettung hat an der Sitzung vom 08.02.2023 die Kerosinkosten und Vergütung gemäss Anhang 2 überprüft. Aufgrund der steigenden Kerosin-Kosten wurde der Tarif per 01.03.2023 angepasst. Betroffen sind die Tarifziffern LR.9552, LR.9557, LR.9551 und LR.9556. Den aktualisierten Tarif finden Sie unter dem folgendem Link: Tarif für Luftrettungen mittels Helikopter Freundliche Grüsse Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) |
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Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) Postfach 4358 |
+41 41 419 5811 |