Aufgrund fehlender Daten empfiehlt die Medizinaltarif-Kommission UVG bei Patientinnen und Patienten mit Querschnittsläsionen in der ambulanten Behandlung keine Kostenübernahme für die neuromuskuläre Elektrostimulation (NMES) als singuläre Massnahme zur Verbesserung spastischer Bewegungsstörung. NMES als ergänzende häusliche Massnahme kann bei definierten Voraussetzungen (siehe unten) als Einzelfallentscheidung erwogen werden.
Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.
PDF | 0.09 MB [https://www.mtk-ctm.ch/application/files/1617/6426/9309/MTK_Beschluss__Paraplegiologie_Faktenblatt_SCI-NMES_bei_Spastik_2025.172.959.01_V1.0.pdf] Anhang 1: Voraussetzungen und Vorgehen für NMES zur Verbesserung der spastischen Bewegungsstörungen
PDF | 0.08 MB [https://www.mtk-ctm.ch/application/files/4017/6426/9309/MTK_Beschluss_Paraplegiologie_Faktenblatt_SCI-NMES_bei_Spastik_2025.172.959.01_Anhang_1_V1.0.pdf]