Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt eine bis Ende 2029 befristete Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für die Extrakorporale Stosswellentherapie (ESWT) am Bewegungsapparat.
Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.
PDF | 0.1 MB [https://www.mtk-ctm.ch/application/files/8217/7686/8603/MTK_Beschluss_ESWT_2026.176.980.01.pdf]