• Home - 
  • Beschlüsse - 
  • Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie)

Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie)

Beschluss vom 21.06.2018; gültig ab 01.07.2018

Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt die Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für operative Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie), entsprechend der im Anhang 1 definierten Voraussetzungen. Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.


Faktenblatt


Anhang 1: Voraussetzungen für Eingriffe in der Tetrahandchirurgie

Anhang 2: Checkliste für Eingriffe in der Tetrahandchirurgie