• Home - 
  • Beschlüsse - 
  • Elektrostimulation in der Paraplegiologie zur Verbesserung der spastischen Bewegungsstörung

Elektrostimulation in der Paraplegiologie zur Verbesserung der spastischen Bewegungsstörung

Beschluss vom 04.06.2025; gültig ab 01.07.2025

Aufgrund fehlender Daten empfiehlt die Medizinaltarif-Kommission UVG bei Patientinnen und Patienten mit Querschnittsläsionen in der ambulanten Behandlung keine Kostenübernahme für die neuromuskuläre Elektrostimulation (NMES) als singuläre Massnahme zur Verbesserung spastischer Bewegungsstörung. NMES als ergänzende häusliche Massnahme kann bei definierten Voraussetzungen (siehe unten) als Einzelfallentscheidung erwogen werden.

Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.

Faktenblatt


Anhang 1:
 
Voraussetzungen und Vorgehen für NMES zur Verbesserung der spastischen Bewegungsstörungen