Femoro-Acetabuläres-Impingement Syndrom (FAI)


Operative Behandlung des Femoro-Acetabulären-Impingement Syndroms (FAI)

Beschluss vom 13.12.2013:

Die Medizinaltarif-Kommission beschliesst an Ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2013 für die Militär- und Unfallversicherung die Leistungspflicht für die operative Behandlung des Femoro-Acetabulären-Impingement Syndroms (FAI) nur unter den Voraussetzungen einer Kostengutsprache und Zweitmeinung zu empfehlen. Die Zweitmeinung entfällt nach Vorliegen klinischer Leitlinien.

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