Vertebroplastie und Kyphoplastie


Verfahren der Vertebroplastie und Kyphoplastie nur zur Behandlung von frischen osteoporotischen Wirbelkörperkompressionsfraktur(en)

 

Beschluss vom 25.06.2014:

Die Medizinaltarif-Kommission beschliesst den Unfallversicherern zu empfehlen, die Kosten in der obligatorischen Unfallversicherung für die operativen Verfahren der Vertebroplastie und Kyphoplastie nur zu übernehmen, wenn bei diagnostizierten frischen osteoporotischen Wirbelkörperkompressionsfraktur(en), trotz dokumentierter konservativer Therapie mit einer optimalen Schmerzbehandlung, starke und invalidisierende Schmerzen weiterbestehen.

Die Militärversicherung hat sich diesem Entscheid angeschlossen.

 

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