Neuropsychologie
Tarifcode 330
Der Tarifvertrag gilt sowohl für Leistungen von freipraktizierenden Neuropsychologen als auch für neuropsychologische Leistungen, die in Spitälern erbracht werden.
Anwendung
Der Vertrag regelt die Abgeltung von ambulanten neuropsychologischen Leistungen. Er regelt zudem die Zulassungsbedingungen, die Leistungsvoraussetzung, die Verordnungs- bzw. Vergütungsformalitäten, die Leistungsvergütung und das Vorgehen bei Streitigkeiten.
Zugelassene Institutionen und Fachpersonen mit eigener Praxis
Übersicht der zugelassenen Institutionen und Fachpersonen mit eigener Praxis