Augenprothesen
Tarifcode 331
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Anwendung
Tarifstruktur per 01.01.2019
Produktionsform | Versicherte Personen | Versorgungsansprüche | Pauschale exkl. MwSt. |
Augenprothese aus Kunstsoff | Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren | alle 5 Jahre | Fr. 3’357.- |
Kinder bis 6 Jahre | |||
Augenprothese aus Glas | Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren | alle Jahre | Fr. 720.- |
Kinder bis 6 Jahre | alle 6 Monate |
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Tarif von 2002
- Augenprothesen aus Glas und Kunststoff sind gleichwertig. Neu können die Versicherten die Herstellungsart frei wählen.
- Beide Herstellungsarten wurden neu berechnet und als Pauschalen ausgestaltet. Welche Leistungen die Pauschalen beinhalten, entnehmen Sie bitte dem Tarifvertrag (Anhang 1).
- Die Tarife verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
- Das Versorgungsinterwall wurde verkürzt.
- Die Qualitätsanforderungen an die Augenprothesenhersteller wurden erweitert.
- Ab 01.01.2019 wird eine paritätisch zusammengesetzte Vertrauenskommission (PVK) für die Anerkennung von Leistungserbringern, die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung des Tarifes sowie für Streitigkeiten aus dem Tarif zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern verantwortlich sein.
- Nur Leistungserbringer, welche die geforderten Qualitätsanforderungen erfüllen bzw. dem Vertrag beigetreten sind, dürfen für die UV/MV/IV-Versicherer Leistungen erbringen.
Übergangsregelung
Massgebend für die Tarifanwendung ist das Datum der Leistungserbringung. Alle vor dem 01.01.2019 begonnenen und laufenden Versorgungen sind bis zur Wiederversorgung nach dem alten Tarifvertrag zu beurteilen.
Vertragspartnerliste
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragsparnterliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berufsverband.
FORMULARE UND WEITERFÜHRENDE UNTERLAGEN