Augenprothesen

Tarifcode 331


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Anwendung

Tarifstruktur per 01.01.2019

Produktionsform Versicherte Personen Versorgungsansprüche Pauschale exkl. MwSt.
Augenprothese aus Kunstsoff Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren alle 5 Jahre Fr. 3’357.-
Kinder bis 6 Jahre  
Augenprothese aus Glas Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren alle Jahre Fr. 720.-
Kinder bis 6 Jahre alle 6 Monate

 

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Tarif von 2002

  • Augenprothesen aus Glas und Kunststoff sind gleichwertig. Neu können die Versicherten die Herstellungsart frei wählen.
  • Beide Herstellungsarten wurden neu berechnet und als Pauschalen ausgestaltet. Welche Leistungen die Pauschalen beinhalten, entnehmen Sie bitte dem Tarifvertrag (Anhang 1).
  • Die Tarife verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
  • Das Versorgungsinterwall wurde verkürzt.
  • Die Qualitätsanforderungen an die Augenprothesenhersteller wurden erweitert.
  • Ab 01.01.2019 wird eine paritätisch zusammengesetzte Vertrauenskommission (PVK) für die Anerkennung von Leistungserbringern, die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung des Tarifes sowie für Streitigkeiten aus dem Tarif zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern verantwortlich sein.
  • Nur Leistungserbringer, welche die geforderten Qualitätsanforderungen erfüllen bzw. dem Vertrag beigetreten sind, dürfen für die UV/MV/IV-Versicherer Leistungen erbringen.
     

Übergangsregelung

Massgebend für die Tarifanwendung ist das Datum der Leistungserbringung. Alle vor dem 01.01.2019 begonnenen und laufenden Versorgungen sind bis zur Wiederversorgung nach dem alten Tarifvertrag zu beurteilen.


Vertragspartnerliste

Vertragspartnerliste

Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragsparnterliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berufsverband. 

FORMULARE UND WEITERFÜHRENDE UNTERLAGEN