Belegarzttarif
Beendigung der PKA per 1.1.2019
Der MTK-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 4.12.2018 beschlossen, das Addendum zur Praxiskostenabgeltung (PKA) für Belegärzte ersatzlos auslaufen zu lassen.
Das bedeutet, dass ab 1.1.2019 (Datum der Leistungserbringung) die PKA nicht mehr abgerechnet werden darf.
Ab 1. Juli 2012 werden die belegärztlichen Leistungen nicht mehr nach IAP vergütet. Die Schweizerische Belegärztevereinigung und die MTK/MV/IV haben sich auf die Wiedereinführung der Praxiskosten-Abgeltung (PKA) geeinigt.
Für belegärztliche Leistungen mit Behandlungsdatum ab 1. Juli 2012 gelten nachfolgende Regelungen.
Ambulante Behandlung im Spital
Für im Spital erbrachte ambulante Operationen/Interventionen können zugelassene Belegärzte und Anästhesie-Belegärzte zusätzlich zu den TARMED-Positionen gemäss Leistungsgruppe 86 (Belegärzte) bzw. Leistungsgruppe 87 (Anästhesie-Belegärzte) folgende Positionen in Rechnung stellen:
50.0100: AL = 2.49 TP / Min.; TPW CHF 0.92 (Belegarzt)
50.0110: AL = 2.49 TP / Min.; TPW CHF 0.92 (Belegärztliche Assistenz)
50.0120: AL = 1.10 TP / Min.; TPW CHF 0.92 (Anästhesie-Belegarzt)
Stationäre Behandlung
Der Belegarzt bzw. der Anästhesie-Belegarzt wird direkt vom Spital entschädigt, d.h. seine Leistungen können nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Abrechnungsberechtigte Belegärzte
Liste der abrechnungsberechtigten Belegärzte (bis 31.12.2018)