- Home -
 - Tarife -
 - Physiotherapie
 
Physiotherapie im Spital
Tarifcode 553
Neuer Tarifvertrag Physiotherapie gültig ab 1. Juli 2025
Dieser ist im UV-, MV- und IV-Bereich gültig und wird neu sowohl von den frei praktizierenden Physiotherapeuten als auch von den Spitälern im ambulanten Setting angewendet. Somit werden durch den neuen Tarifvertrag zwei Verträge ersetzt:
- Der Tarifvertrag vom 1. Januar 1998
 - Die vom Bundesrat festgesetzte Tarifstruktur gültig ab 1. Januar 2018
 
Gleichzeitig sind die folgenden Verträge und Vereinbarungen nicht mehr gültig:
- Vereinbarung Berichtsvergütung
 - Zusatzvereinbarung mit H+: Physio-Reha-Tarif
 
Die Dokumente der bisherigen Verträge finden Sie unter der Rubrik «Archiv».
Das sind die wesentlichen Änderungen im neuen Tarif:
- Es ist ein Einzelleistungstarif und die Leistungen werden im 5 Minuten Takt abgerechnet. Es liegt somit in der Kompetenz und Verantwortung der Physiotherapeuten die Sitzungsdauer so zu planen, wie es für die jeweilige Therapiesituation notwendig und angebracht ist.
 - Für die medizinische Trainingstherapie (MTT) wurden personelle und infrastrukturelle Bedingungen festgesetzt und es gibt zwei Ziffern:
 - Für die Einführung und Reevaluation
 - Für das selbständige Training. Dies ist die einzige Pauschale im neuen Tarif
 - Folgende Leistungen wurden neu erfasst:
 - Leistungen in Abwesenheit
 - Durchführung von Wohnungs- oder Arbeitsplatzabklärungen
 - Robotik
 - Behandlungsmassnahmen auf räumliche Distanz
 - Vergütung der Berichte
 - Herstellen und Anpassen von Schienen in Abwesenheit des Patienten
 - Zuschlag für zweiten Physiotherapeuten
 - Zuschlag für die Behandlung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
 - Die elektronische Abrechnung ist zwingend.
 - Für das Verordnen der Therapie muss das offizielle Verordnungsformular verwendet werden.
 - Es wird eine Leistungserbringerliste geführt und publiziert. Alle Mitglieder von H+, Physioswiss und ASPI werden mit Stichtag 1. Juli 2025 automatisch als Vertrags-teilnehmer bei den Versicherern aufgeführt. Neue Verbandsmitglieder und Nicht-Verbandsmitglieder wenden sich für einen Tarifbeitritt an den jeweiligen Berufsverband.
 
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Vertragspartnerliste
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragspartnerliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Verband H+.