Archiv Zahntechnikertarif


2018

Einführung 01.01.2018  „Zahnarzt-Tarif UV/MV/IV“ und „Tarif Zahntechnik UV/MV/IV“

Sonderfall „Berufsaufgabe 2018“ (Befreiung)
Zahnärzte oder Zahntechniker welche im Verlaufe des Jahres 2018 ihren Betrieb aufgeben, können sich im Einzelfall auf Gesuch hin von der Umstellung auf den „Zahnarzt-Tarif UV/MV/IV“ resp. den „Tarif Zahntechnik UV/MV/IV“ befreien lassen. Diese Befreiung wird unter nachfolgenden Bedingungen erteilt:

Schriftliches Gesuch an den Berufsverband (SSO oder VZLS) unter Angabe des Zeitpunkts  der Berufsaufgabe im Jahr 2018.

Prüfung des Gesuchs und Entscheid durch die jeweiligen Tarifparteien.

Mit Gutheissung des Gesuchs wird einmalig eine Einzelbewilligung erteilt. Das Gesuch kann maximal bis 31.12.2018 bewilligt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Das Gesuchsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos.

Mit der Befreiung ist es dem Zahnarzt resp. den Zahntechniker erlaubt, nach dem alten Tarif und dem alten Abrechnungs-System mit den eidg. Sozialversicherungen bis zum fixierten Zeitpunkt der Berufsaufgabe abzurechnen.

Die Vertragsparteien ZMT/MTK, SSO und VZLS haben diesen Einführungsbestimmungen mit Beschluss vom 22.11.2017 zugestimmt.

Liste VZLS, Stand: 31.12.2017

Liste SSO, Stand: 17.10.2018


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