Einführung der Tarifierung DVT per 1.12.2011
Die Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) hat zusammen mit der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO folgende Ergänzung im Zahnarzttarif SSO-UV/MV/IV beschlossen:
Ziffer: 4059
Text: DVT
Kommentar:
Beinhaltet die Anfertigung des Digitalen Volumentomogramms, [basierend auf einer schriftlichen Fragestellung und einem 2-dimensionalen Bild (OPT oder Zahnfilm)], die schriftliche Befundung sowie die Ausgabe auf einem allgemein lesbaren Datenträger.
Wird von den Versicherern nach UV/MV/IV nur nach vorgängiger Rücksprache und mit schriftlicher Begründung vergütet.
TP (UV/MV/IV): 113
(TP)(PP): (96-130)
Die digitale Volumentomografie ist ein diagnostisches Hilfsmittel, das in der modernen Zahnmedizin benötigt wird. Voraussetzung dazu ist, dass deren Einsatz sinnvoll, zweckmässig und wirtschaftlich erfolgt.
In vielen Fällen ist die 2-dimensionale Aufnahme ausreichend, um die geforderte Qualität zu sichern. Ist dies nicht gewährleistet, soll die 3-dimensionale Bildgebung mittels DVT zum Einsatz kommen.