Hörsysteme-Tarif
Tarifcode 329
Informationen zur neuen Tarifversion gültig ab dem 1.1.2022
Der seit 2013 gültige Tarifvertrag für Hörgeräte wurde von den Vertragsparteien überarbeitet und an die heutigen Anforderungen angepasst. Diese Anpassungen betreffen vor allem sprachliche Belange (z.B. «Hörgeräte» > «Hörsysteme») und die Änderungen bezüglich der Berufsbezeichnungen. Diese neue Tarifversion tritt am 1.1.2022 in Kraft. Die Dokumente des bisherigen Vertrages finden Sie weiterhin unter der Rubrik «Archiv 2021».
In Zusammenhang mit der neuen Tarifversion sind folgende Informationen zu beachten:
- Tarifmitgliedschaft:
- Als bisheriger Vertragslieferant bleiben Sie weiterhin anerkannter Leistungserbringer.
- Falls Sie jedoch nicht mehr Vertragslieferant sein wollen, haben Sie die Möglichkeit innert einer Frist von 30 Tagen nach Inkrafttreten der neuen Tarifversion Ihre Tarifmitgliedschaft schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist an das PVK Sekretariat zu senden (Paritätische Vertrauenskommission PVK; AKUSTIKA / Hörsystemakustik Schweiz / UV / MV; Sekretariat; Hirschmattstr. 36; Postfach 3065; 6002 Luzern)
- Mutationen müssen dem PVK Sekretariat gemeldet werden.
- Leistungsabrechnung:
- Gemäss neue Tarifversion muss die Rechnungsstellung ab dem Inkrafttreten der neuen Tarifvertragsversion (1.1.2022) in elektronischer Form erfolgen. Dabei gilt bis zum 30.6.2022 eine Übergangsfrist. Ab dem 1.7.2022 werden nicht elektronisch eingereichte Rechnungen automatisch zurückgewiesen.
- Qualitätssicherung:
- Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Tarifvertrages wurde das PVK Sekretariat ab dem 1.1.2021 an die Firma Graf und Partner AG in Luzern übergeben. Die in der Qualitätssicherungsvereinbarung festgelegten Überprüfungen werden somit jährlich von der Firma Graf und Partner AG durchgeführt. Dabei werden mittels Stichproben 10% der Vertragslieferanten bezüglich Einhaltung der personellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Fortbildungsvorschriften überprüft. Diese Überprüfung findet jeweils im ersten Quartal statt und wird mittels Online-Formular eingefordert.
Tarif (Anhang 1) gültig ab 1.1.2022
Leitfaden zur ohrenärztlichen Verordnung
Vertragspartnerliste
Liste der zugelassenen Akustikergeschäfte (01.10.2024)
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragsparnterliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte and das PVK Sekretariat, Hirschmattstrasse 36, Postfach 6002 Luzern oder per E-Mail.
Homologierte Hörgeräte
Liste der homologierten Hörgeräte (Website der AHV-IV)
Sonder-Hörgeräteversorgung
"Liste der knochenverankerten und implantierten Hörhilfen" und Formular "Rechnung Hörgeräteversorgung" (Preise und Dienstleistungen) (Website der AHV-IV)
Tarifvertrag gültig ab 1.1.2022
Ausführungsbestimmungen (Anhang 2) gültig ab 1.1.2022
Qualitätssicherungsvertrag (Anhang 3) gültig ab 1.1.2022
PVK-Vereinbarung (Anhang 4) gültig ab 1.1.2022
TK-Vereinbarung (Anhang 5) gültig ab 1.1.2022
Mehrkostenformular gültig ab 1.1.2022
Merkblatt für Versicherte gültig ab 1.1.2022
Verordnungsformular Erst- und Folgeexpertise
Schlussexpertise nach Hörgeräteanpassung
Hörgeräteschlussexpertise 18-Punkte-Programm
Hörgeräteschlussexpertise: OLDENBURGER-Inventar-R
Antrag Neuzulassung Hörgerätefachgeschäft gültig ab 1.1.2023
Formular Antrag an PVK gültig ab 1.1.2022