Physio-Reha-Tarif

Tarifcode 553


Entschädigung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen bei grossem Behandlungsaufwand in anerkannten Kliniken

 

Auf den 1. Januar 2002 traten die paramedizinischen Tarife für den ambulanten Spitalbereich in Kraft, darunter auch der Physiotherapietarif. H+ wurde damals zugesichert, Verhandlungen über die Abgeltung von Leistungen für Patienten mit besonders grossem Behandlungsaufwand weiterzuführen.

Die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung haben der Einführung von 3 zusätzlichen Tarifpositionen (7381, 7382 und 7383) zugestimmt und eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum bestehenden Tarifvertrag vom 15. Dezember 2001 abgeschlossen. Die Verrechnung der drei Tarifpositionen kann nur dann erfolgen, wenn die Klinik zur Abrechnung dieser Leistungen zugelassen ist (Anerkennung). Zudem müssen eine ärztliche Verordnung und die Begründung auf dem besonders dafür geschaffenen Formular vorliegen.

Die erwähnte Zusatzvereinbarung trat auf den 1. Juli 2003 in Kraft.