Archiv Zahnarzttarif SSO


2018

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Tarife.

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Vergleich neu - alt

Zahnarzttarif 2018 UV-MV-IV Vergleich neu-alt 


Einführung 01.01.2018 „Zahnarzt-Tarif UV/MV/IV“ und „Tarif Zahntechnik UV/MV/IV“

Sonderfall „Berufsaufgabe 2018“ (Befreiung)
Zahnärzte oder Zahntechniker welche im Verlaufe des Jahres 2018 ihren Betrieb aufgeben, können sich im Einzelfall auf Gesuch hin von der Umstellung auf den „Zahnarzt-Tarif UV/MV/IV“ resp. den „Tarif Zahntechnik UV/MV/IV“ befreien lassen. Diese Befreiung wird unter nachfolgenden Bedingungen erteilt:

Schriftliches Gesuch an den Berufsverband (SSO oder VZLS) unter Angabe des Zeitpunkts  der Berufsaufgabe im Jahr 2018.

Prüfung des Gesuchs und Entscheid durch die jeweiligen Tarifparteien.

Mit Gutheissung des Gesuchs wird einmalig eine Einzelbewilligung erteilt. Das Gesuch kann maximal bis 31.12.2018 bewilligt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Das Gesuchsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos.

Mit der Befreiung ist es dem Zahnarzt resp. den Zahntechniker erlaubt, nach dem alten Tarif und dem alten Abrechnungs-System mit den eidg. Sozialversicherungen bis zum fixierten Zeitpunkt der Berufsaufgabe abzurechnen.

Die Vertragsparteien ZMT/MTK, SSO und VZLS haben diesen Einführungsbestimmungen mit Beschluss vom 22.11.2017 zugestimmt.

Liste SSO, Stand: 17.10.2018

Liste VZLS, Stand: 31.12.2017


Information der SSO an die Spitalbetriebe betreffend die Einführung des Zahnarzttarifes im Bereich UV/MV/IV respektive von Dentotar® per 1.1.2018.

Bitte entnehmen Sie sämtliche Informationen der Beilage


2017

Wichtige Information:

Aufhebung Ausschluss vom Tarifvertrag UV/MV/IV

Gemäss Beschluss der paritätischen Qualitätskommission Zahnmedizin ist der Tarifausschluss für das Jahr 2017 von Herrn Boris Nikas, Gellertstr. 2a, 4052 Basel per 1.7.2017 aufgehoben.


Ausschluss Tarifvertrag

Gültig ab 1.1.2017

Mangels Erfüllung der Voraussetzungen (fehlende gültige Berufsausübungsbewilligung) sind nachstehende aufgeführte Zahnärzte vom Tarifvertrag ausgeschlossen und folglich in sämtlichen Bereichen nicht mehr zur Anwendung des Zahnarzttarifs berechtigt.

Ausschluss Tarifvertrag


Gultig ab 1.1.2017

Senkung des Taxpunktwertes von CHF 3.10 auf CHF 2.75 per 01.01.2017 bis 31.12.2017 für Leistungen von Zahnärzten, welche die Fort- und Weiterbildungskriterien nicht erfüllen

Gemäss vertraglicher Abmachung betreffend die Qualitätssicherung von zahnärztlichen Leistungen werden jährlich Fortbildungskontrollen bei den Zahnärzten und Zahnärztinnen durchgeführt. Die dafür eingesetzte paritätische Qualitätskommission Zahnmedizin hat für das Jahr 2017 folgende Sanktionen beschlossen:

Liste der Zahnärzte mit reduziertem Taxpunktwert und neuem Ausschluss aus Tarifvertrag ab 1.1.2017

Zahnärzte, die gemäss den tarifvertraglichen Abmachungen in der Kontrolle die gesetzten Anforderungen gemäss dem Tarifvertrag nicht erreicht haben. Die von der Paritätischen Qualitätskommission Zahnmedizin angedrohten und ausgesprochenen Sanktionen wurden akzeptiert bzw. kein Einspruch dagegen erhoben.


Gültig ab 1.1.2017

Ausschluss von Zahnärzten vom Vertrag zwischen Schweizerischer Zahnärzte-Gesellschaft SSO und MTK/MV/IV

Gemäss Vertrag betreffend die Qualitätssicherung von zahnärztlichen Leistungen werden jährlich Fortbildungskontrollen bei Zahnärzten und Zahnärztinnen durchgeführt. Die dafür eingesetzte paritätische Qualitätskommission Zahnmedizin hat bei einzelnen Zahnärzten nun festgestellt, dass die vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen wiederholt nicht erfüllt wurden. Die Kommission hat deshalb folgende Zahnärzte vom Vertrag ausgeschlossen:

Liste der ausgeschlossenen Zahnärzte seit 1.1.2013

Musterbrief der Versicherer an die ab 1.1.2017 vom Vertrag ausgeschlossenen Zahnärzte betreffend die Behandlung von Versicherten der Unfallversicherung, der Militärversicherung und der Invalidenversicherung

2011

Einführung der Tarifierung DVT per 1.12.2011

Die Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) hat zusammen mit der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO folgende Ergänzung im Zahnarzttarif SSO-UV/MV/IV beschlossen:

Ziffer: 4059

Text: DVT

Kommentar:

Beinhaltet die Anfertigung des Digitalen Volumentomogramms, [basierend auf einer schriftlichen Fragestellung und einem 2-dimensionalen Bild (OPT oder Zahnfilm)], die schriftliche Befundung sowie die Ausgabe auf einem allgemein lesbaren Datenträger.
Wird von den Versicherern nach UV/MV/IV nur nach vorgängiger Rücksprache und mit schriftlicher Begründung vergütet.

TP (UV/MV/IV): 113

(TP)(PP): (96-130)

Die digitale Volumentomografie ist ein diagnostisches Hilfsmittel, das in der modernen Zahnmedizin benötigt wird. Voraussetzung dazu ist, dass deren Einsatz sinnvoll, zweckmässig und wirtschaftlich erfolgt.
In vielen Fällen ist die 2-dimensionale Aufnahme ausreichend, um die geforderte Qualität zu sichern. Ist dies nicht gewährleistet, soll die 3-dimensionale Bildgebung mittels DVT zum Einsatz kommen.

2009

Abrechnung NTI-Schiene ab 1.1.2009

Gemäss Beschluss der paritätischen Vertrauenskommission (PVK) der SSO/MTK/MV/IV vom 30.10.2008 ist die NTI-Schiene (Nociceptive Trigeminale Inhibition-tension supression system) neu ab 1.1.2009 wie folgt abzurechnen:
- Tarifziffer Nr. 4180
- zusätzlich maximal 6 x Tarifziffer Nr. 4025
(ergibt maximal 30 Minuten zusätzlichen Zeitaufwand)
- zusätzlich Materialkosten

Wir danken Ihnen, Ihre Mitarbeitenden entsprechend zu informieren.

2007

Anpassungen im Zahnarzttarif SSO-UV/MV/IV per 1.1.2007

Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) hat an ihrer Sitzung vom 26. September 2006 verschiedene Anpassungen und Ergänzungen im SSO-UV/MV/IV-Zahnarzttarif, mit Wirkung ab dem 1.1.2007, genehmigt.
Es handelt sich dabei um das temporäre Gaumenimplantat zur kieferorthopädischen Verankerung (Kapitel V), die Zirkonoxid-Keramik-Kronen (Kapitel X) und die Tarifierung der Cerec-Kronen (Kapitel X).

Tarifanpassungen per 1.1.2007

2003

Tarifanpassungen per 01.01.2003

Aufgrund der Änderung im Reglement vom 28.04.2001 über den Einsatz der Dental-hygienikerInnen wird der Zahnarzttarif nun angepasst. Die genehmigten Änderungen werden per 01.01.2003 in Kraft gesetzt.

Die Ziffer 4871 wird mit „(inklusive Reinigung und Politur durch den Zahnarzt)“ ergänzt, und die Ziffer 4873 „Entfernen eines Bandes oder Hilfsteils ohne Reinigung TP 2 – Reinigung der Zähne von Zement- und Kompositresten durch Dentalhygienikerin nach Pos. 4111“, wird neu beigefügt.

Beilagen: Tarifblätter A2 und N7/N8 (d), A4 und N7/N8 (f), A8 und N7/N8 (i)

Tarifblatt a2 deutsch

Tarifblatt a4 französisch

Tarifblatt a8 italienisch

Tarifblatt n7/n8 deutsch