Psychotherapie
Tarifcode 582
Die Invalidenversicherung (IV) hat mit den drei Berufsverbänden FSP, ASP und SBAP einen Tarifvertrag zur Abgeltung von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen abgeschlossen.
Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) wird dieser Tarif auch in der Unfallversicherung (UV) und der Militärversicherung (MV) angewendet.
Die IV hat den Anhang zum Tarifvertrag überarbeitet. Er enthält nun eine Regelung zur Abgeltung von psychotherapeutischen Berichten.
Ab 1.1.2019 gilt dieser überarbeitete Anhang einheitlich für die IV/UV/MV.
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Vertragspartnerliste
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragspartnerliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Berufsverband.