Psychotherapie
Tarifcode 582
Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab 01.01.2023
Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) vom 14.09.2022 gilt im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab 01.01.2023 die folgende Regelung (siehe den Brief der ZMT an die drei Berufsverbände FSP, ASP und SBAP vom 03.10.2022):
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Die Invalidenversicherung (IV) hat mit den drei Berufsverbänden FSP, ASP und SBAP einen Tarifvertrag zur Abgeltung von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen abgeschlossen.
Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) wird dieser Tarif auch in der Unfallversicherung (UV) und der Militärversicherung (MV) angewendet.
Die IV hat den Anhang zum Tarifvertrag überarbeitet. Er enthält nun eine Regelung zur Abgeltung von psychotherapeutischen Berichten.
Ab 1.1.2019 gilt dieser überarbeitete Anhang einheitlich für die IV/UV/MV.
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
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