Psychotherapie

Tarifcode 582


Anwendung

Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab 01.01.2023

Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) vom 14.09.2022 gilt im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab 01.01.2023 die folgende Regelung (siehe den Brief der ZMT an die drei Berufsverbände FSP, ASP und SBAP vom 03.10.2022):

Brief an Berufsverbände


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Die Invalidenversicherung (IV) hat mit den drei Berufsverbänden FSP, ASP und SBAP einen Tarifvertrag zur Abgeltung von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen abgeschlossen.

Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) wird dieser Tarif auch in der Unfallversicherung (UV) und der Militärversicherung (MV) angewendet.

Die IV hat den Anhang zum Tarifvertrag überarbeitet. Er enthält nun eine Regelung zur Abgeltung von psychotherapeutischen Berichten.

Ab 1.1.2019 gilt dieser überarbeitete Anhang einheitlich für die IV/UV/MV.

Tarif Browser

Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link

Anhang zum Tarifvertrag


Vertragspartnerliste

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