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Zahnarzttarif SSO 2017

Tarifcode 222

Wichtige Information:

Aufhebung Ausschluss vom Tarifvertrag UV/MV/IV

Gemäss Beschluss der paritätischen Qualitätskommission Zahnmedizin ist der Tarifausschluss für das Jahr 2017 von Herrn Boris Nikas, Gellertstr. 2a, 4052 Basel per 1.7.2017 aufgehoben.

Ausschluss Tarifvertrag

Gültig ab 1.1.2017

Mangels Erfüllung der Voraussetzungen (fehlende gültige Berufsausübungsbewilligung) sind nachstehende aufgeführte Zahnärzte vom Tarifvertrag ausgeschlossen und folglich in sämtlichen Bereichen nicht mehr zur Anwendung des Zahnarzttarifs berechtigt.

Ausschluss Tarifvertrag
PDF | 0.11 MB [https://www.mtk-ctm.ch/application/files/4217/6760/0824/Ausschluss_Tarifvertrag_1.1.2017_Schmidt_Willi_Luzern.pdf]

Gültig ab 1.1.2017

Senkung des Taxpunktwertes von CHF 3.10 auf CHF 2.75 per 01.01.2017 bis 31.12.2017 für Leistungen von Zahnärzten, welche die Fort- und Weiterbildungskriterien nicht erfüllen

Gemäss vertraglicher Abmachung betreffend die Qualitätssicherung von zahnärztlichen Leistungen werden jährlich Fortbildungskontrollen bei den Zahnärzten und Zahnärztinnen durchgeführt. Die dafür eingesetzte paritätische Qualitätskommission Zahnmedizin hat für das Jahr 2017 folgende Sanktionen beschlossen:

Liste der Zahnärzte mit reduziertem Taxpunktwert und neuem Ausschluss aus Tarifvertrag ab 1.1.2017
PDF | 0.1 MB [https://www.mtk-ctm.ch/application/files/6617/6760/0824/ambulante_tarife_zahnarzttarif_cug1_liste_sanktionen_2017_d_fra.pdf]

Zahnärzte, die gemäss den tarifvertraglichen Abmachungen in der Kontrolle die gesetzten Anforderungen gemäss dem Tarifvertrag nicht erreicht haben. Die von der Paritätischen Qualitätskommission Zahnmedizin angedrohten und ausgesprochenen Sanktionen wurden akzeptiert bzw. kein Einspruch dagegen erhoben.

Gültig ab 1.1.2017

Ausschluss von Zahnärzten vom Vertrag zwischen Schweizerischer Zahnärzte-Gesellschaft SSO und MTK/MV/IV

Gemäss Vertrag betreffend die Qualitätssicherung von zahnärztlichen Leistungen werden jährlich Fortbildungskontrollen bei Zahnärzten und Zahnärztinnen durchgeführt. Die dafür eingesetzte paritätische Qualitätskommission Zahnmedizin hat bei einzelnen Zahnärzten nun festgestellt, dass die vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen wiederholt nicht erfüllt wurden. Die Kommission hat deshalb folgende Zahnärzte vom Vertrag ausgeschlossen:

Liste der ausgeschlossenen Zahnärzte seit 1.1.2013
PDF | 0.19 MB [https://www.mtk-ctm.ch/application/files/7117/6760/0823/ambulante_tarife_zahnarzttarif_cug1_liste_ausschluss_2017d_.pdf]
Musterbrief der Versicherer an die ab 1.1.2017 vom Vertrag ausgeschlossenen Zahnärzte betreffend die Behandlung von Versicherten der Unfallversicherung, der Militärversicherung und der Invalidenversicherung
PDF | 0.15 MB [https://www.mtk-ctm.ch/application/files/8717/6760/0824/ambulante_tarife_zahnarzttarif_cug1_musterbrief_ausschluss_2017_deu.pdf]