Beschlüsse zu Leistungen und Technologien


Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) beschliesst unter anderem über medizinische Leistungen und Technologien. Sie gibt eine Empfehlung zu Gunsten der Unfallversicherer ab, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten einer Leistung oder Technologie von den Versicherern übernommen werden sollen. Zu diesem Zweck führt die MTK ein Gremium, welches die Entscheidungsgrundlagen wissenschaftlich fundiert erarbeitet.